Abgrenzungsmerkmale des leitenden Angestellten : BAG, 29.1.1980

Die Abgrenzung der leitenden Angestellten in 5 III BetrVG ist justiziabel. Die Regelung verstösst nicht gegen das rechtsstaatliche Gebot der Normklarheit. Die Abgrenzungsmerkmale: a) Aufgaben mit besonderer Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung des Betriebes b) Wesentliche Eigenverantwortung...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1980)
Ort / Verlag / Datum:03.12.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
331.15 Betriebsverfassung
Region:Österreich
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