Abgrenzungsmerkmale des leitenden Angestellten : BAG, 29.1.1980
Die Abgrenzung der leitenden Angestellten in 5 III BetrVG ist justiziabel. Die Regelung verstösst nicht gegen das rechtsstaatliche Gebot der Normklarheit. Die Abgrenzungsmerkmale: a) Aufgaben mit besonderer Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung des Betriebes b) Wesentliche Eigenverantwortung...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.12.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung 331.15 Betriebsverfassung |
Region: | Österreich
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