Das Amtsende des Arbeitsdirektors nach dem Mitbestimmungsgesetz

Das Amt des Arbeitsdirektors kann enden durch Ablauf der Bestelldauer, Widerruf der Bestellung, einseitige oder einverständliche Niederlegung des Amtes.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980)
VerfasserIn: Westhoff, Stefan
Ort / Verlag / Datum:26.12.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
331.823 Arbeitsschutz
331.15 Betriebsverfassung
Region:BRD
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