Bei Wandlung eines Vertrages rechtzeitig handeln
Eine allgemeine Pflicht zur Zurücknahme der eigenen Leistung besteht jedoch aus dem Titel der Gewährleistung nicht, sie wäre nur unter dem Gesichtspunkt des Schadenersatzes denkbar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1981)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347 Zivilrecht
347.991 Gerichtshof, oberster 347.4 Vertragsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Dokument Nr. A-069698 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |