Heiratsklauseln in betrieblichen Altersversorgungen : Landesarbeitsgericht Hamm vom 20.5.1980

Prinzipiell ist der Arbeitgeber in seiner Entscheidung frei, unter welchen Voraussetzungen er eine Altersversorgung den Betriebsangehörigen zusagt. Nach Art.6 Abs.1 GG stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Der absolute Ausschluss von dem Bezug der verlängerten W...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981)
Ort / Verlag / Datum:10.01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.17 Sozialleistungen, betriebliche
342.722 Gleichheit: Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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