Sachmängelhaftung des Automobilherstellers aufgrund von Garantiescheinen : Bundesgerichtshof vom 12.11.1980

Übernimmt der Automobilhersteller in einem Garantieschein gegenüber dem Endabnehmer die Garantie für kostenlose Reparatur oder Ersatz bei Material-oder Herstellungsfehlern, so begründet dies eine unmittelbare vertragliche Verpflichtung des Herstellers gegenüber dem Endabnehmer. Bestimmt der Herstell...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981)
Ort / Verlag / Datum:10.01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
347.56 Haftpflicht, berufliche
347.4 Vertragsrecht
Region:BRD
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