Über die Unanwendbarkeit zweier Vorschriften des Vermögen-und des Erbschaftsteuerrechts (18 Abs. 2 VermStG 3 Abs. 1 ErbStG)
Im Ergebnis ist also festzustellen, dass die Witwen, die auf privaten Verträgen beruhende Pensionen beziehen, deren Gegenwartswert nicht als Erbe zu versteuern haben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.12.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Erbschaftssteuer
336.2 Vermögenssteuer |
Region: | BRD
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