Beendigung des Dienstverhältnisses im Karenzurlaub. Wirkung einer Fehlgeburt nach normaler Geburt während des Karenzurlaubs : OGH v.1.7.1980
Erstreckte sich der Kündigungs-und Entlassungsschutz bis zum Ablauf von 4 Wochen nach Beendigung des Karenzurlaubes, also im gegenständlichen Falle bis zum Ablauf des 23.3., und hatte die Arbeitnehmerin am 9.3. eine (Fehl-) Geburt, gilt diese nicht als Entbindung im Sinne des 5 MSchG.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
34.038 Rechtsprechung 331.135 Kündigungsschutz |
Region: | Österreich
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