Beendigung des Dienstverhältnisses im Karenzurlaub. Wirkung einer Fehlgeburt nach normaler Geburt während des Karenzurlaubs : OGH v.1.7.1980

Erstreckte sich der Kündigungs-und Entlassungsschutz bis zum Ablauf von 4 Wochen nach Beendigung des Karenzurlaubes, also im gegenständlichen Falle bis zum Ablauf des 23.3., und hatte die Arbeitnehmerin am 9.3. eine (Fehl-) Geburt, gilt diese nicht als Entbindung im Sinne des 5 MSchG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981)
Ort / Verlag / Datum:13.01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
34.038 Rechtsprechung
331.135 Kündigungsschutz
Region:Österreich
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