Prof. Pallin beim Tiroler Anwaltstisch : Referat über die Erneuerung des Wirtschaftsrechtes

Die Strafbarkeit einer aktiven Bestechung soll auch dann gegeben sein, wenn sie nur zum Zweck eines pflichtgemässen Handelns oder Unterlassens erfolgt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Tiroler Tageszeitung (1981)
Ort / Verlag / Datum:12.01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Pallin, Franz
Klassifikation:343.53 Wirtschaftskriminalität
351.712 Aufträge, öffentliche
328.185 Korruption
343.2/.7 Strafrecht
Region:Österreich
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