Betriebsrat ohne Betrieb

Wurden entgegen dem ArbVG in Abteilungen und Nebenbetrieben Betriebsräte gewählt, deren Wahl nicht mehr angefochten werden kann, so erstreckt sich ihre Zuständigkeit, jeweils auf jene organisatorische Einheit, für die sie gewählt wurden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1980; Nr 6)
VerfasserIn: Marhold, Franz
Ort / Verlag / Datum:11.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverfassung
331.152 Betriebsratswahlen
331.152 Betriebsräte
Region:Österreich
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