Betriebsrat ohne Betrieb
Wurden entgegen dem ArbVG in Abteilungen und Nebenbetrieben Betriebsräte gewählt, deren Wahl nicht mehr angefochten werden kann, so erstreckt sich ihre Zuständigkeit, jeweils auf jene organisatorische Einheit, für die sie gewählt wurden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1980; Nr 6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverfassung
331.152 Betriebsratswahlen 331.152 Betriebsräte |
Region: | Österreich
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