Höchstgericht erweitert Eigentumsschutz : Bedeutsames Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes - Anspruch auf Aufhebung der Enteignung
Zum engeren Fragenbereich der Enteignung hat er erkannt, dass bereits unmittelbar auf Grund der Verfassung ein Anspruch auf Aufhebung der Enteignung besteht, wenn der Enteignungszweck nicht verwirklicht wird.
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Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.712.5 Enteignung
333.11 Enteignung: Grundbesitz 347.991 Verfassungsgerichtshof 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Zum engeren Fragenbereich der Enteignung hat er erkannt, dass bereits unmittelbar auf Grund der Verfassung ein Anspruch auf Aufhebung der Enteignung besteht, wenn der Enteignungszweck nicht verwirklicht wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |