Höchstgericht erweitert Eigentumsschutz : Bedeutsames Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes - Anspruch auf Aufhebung der Enteignung

Zum engeren Fragenbereich der Enteignung hat er erkannt, dass bereits unmittelbar auf Grund der Verfassung ein Anspruch auf Aufhebung der Enteignung besteht, wenn der Enteignungszweck nicht verwirklicht wird.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1981)
Ort / Verlag / Datum:10.01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.712.5 Enteignung
333.11 Enteignung: Grundbesitz
347.991 Verfassungsgerichtshof
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zum engeren Fragenbereich der Enteignung hat er erkannt, dass bereits unmittelbar auf Grund der Verfassung ein Anspruch auf Aufhebung der Enteignung besteht, wenn der Enteignungszweck nicht verwirklicht wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog