Lawinenkommission ist haftbar
Die Haftung trifft nur denjenigen, hiess es in der Begründung, der auf Grund seiner Ausbildung und Fähigkeiten die Gefahr erkennen musste.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 796:34.096 Sport: Rechtsprobleme
347.56 Haftpflicht, berufliche 551.311 Lawinen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Dokument Nr. A-065958 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |