Die Bedeutung des Prozesskostenhilfegesetzes für die Sozialgerichtsbarkeit
Das Prozesskostenhilfegesetz vom 13. Juni 1980 bezweckt für die Sozialgerichtsbarkeit einen erheblich stärkeren Einsatz der Anwaltschaft. Angesichts der schwierigen Spezialmaterie des Sozialrechts kann die Notwendigkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt in fast jedem Prozess befürwortet werden...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1980; Nr 23)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.998 Sozialgerichte
347.921 Gerichtskosten 347.965 Rechtsanwälte: Honorare 347.921 Prozessverfahren: Armenrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Prozesskostenhilfegesetz vom 13. Juni 1980 bezweckt für die Sozialgerichtsbarkeit einen erheblich stärkeren Einsatz der Anwaltschaft. Angesichts der schwierigen Spezialmaterie des Sozialrechts kann die Notwendigkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt in fast jedem Prozess befürwortet werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |