Die Bedeutung des Prozesskostenhilfegesetzes für die Sozialgerichtsbarkeit

Das Prozesskostenhilfegesetz vom 13. Juni 1980 bezweckt für die Sozialgerichtsbarkeit einen erheblich stärkeren Einsatz der Anwaltschaft. Angesichts der schwierigen Spezialmaterie des Sozialrechts kann die Notwendigkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt in fast jedem Prozess befürwortet werden...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1980; Nr 23)
VerfasserIn: Geschwinder, Jürgen
Ort / Verlag / Datum:12.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Sozialgerichte
347.921 Gerichtskosten
347.965 Rechtsanwälte: Honorare
347.921 Prozessverfahren: Armenrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Prozesskostenhilfegesetz vom 13. Juni 1980 bezweckt für die Sozialgerichtsbarkeit einen erheblich stärkeren Einsatz der Anwaltschaft. Angesichts der schwierigen Spezialmaterie des Sozialrechts kann die Notwendigkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt in fast jedem Prozess befürwortet werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog