Die Bedeutung des Prozesskostenhilfegesetzes für die Sozialgerichtsbarkeit

Das Prozesskostenhilfegesetz vom 13. Juni 1980 bezweckt für die Sozialgerichtsbarkeit einen erheblich stärkeren Einsatz der Anwaltschaft. Angesichts der schwierigen Spezialmaterie des Sozialrechts kann die Notwendigkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt in fast jedem Prozess befürwortet werden...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1980; Nr 23)
VerfasserIn: Geschwinder, Jürgen
Ort / Verlag / Datum:12.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Sozialgerichte
347.921 Gerichtskosten
347.965 Rechtsanwälte: Honorare
347.921 Prozessverfahren: Armenrecht
Region:BRD
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