Widerruf von Ruhegeldzusagen wegen Treupflichtverletzung : Bundesarbeitsgericht vom 19.6.1980

Der Widerruf von Versorgungszusagen wegen Treupflichtverletzungen ist nur insoweit zulässig, wie die Berufung des Arbeitnehmers auf die Versorgungszusage rechtsmissbräuchlich ist. Nach den Umständen des Einzelfalles kann gerechtfertigt sein, dass die Zeit der Treupflichtverletzung für die Versorgung...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980)
Ort / Verlag / Datum:10.12.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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