Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen einer Privatisierung des Rundfunks

Als Ergebnis muss daher festgestellt werden, dass zwar nicht die Struktur der Rundfunkanstalten unveränderbar ist, wohl aber das System des Integrationsfunks, das auf Ausgewogenheit des Gesamtprogramms angelegt und binnenpluralistisch organisiert ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1980; Nr 22)
VerfasserIn: Gross, Rolf
Ort / Verlag / Datum:15.11.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 Rundfunk
338.87 Fusionen
342.727 Meinungsfreiheit
338.982 Reprivatisierung
338.83 Wettbewerbsbeschränkung
Region:BRD
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