Arbeitsunfall: Haftung des Arbeitnehmers bei Verletzung des Arbeitgebers : Keine Haftungsfreistellung gem. 637 RVO - Bundesgerichtshof v. 6.5.1980
Hat der Arbeitnehmer seinen Unternehmer verletzt, so greift die ihm in 637 RVO gegenüber Arbeitskollegen gewährte Haftungsfreistellung nicht ein.
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.12.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.41 Unfallversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung 347.56 Haftpflicht, berufliche 347.513 Schadenersatz |
Region: | BRD
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