Arbeitsgerichtsprozess: Zurückweisung des Vorbringens des Beklagten bei Fristversäumnis : Bundesarbeitsgericht v. 19.6.1980
Das Arbeitsgericht darf Vorbringen des Beklagten, der eine ihm gesetzte Frist versäumt hat, nur dann zurückweisen, wenn es bei der Fristsetzung die klärungsbedürftigen Punkte genau bezeichnet hat.
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.12.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.9 Zivilprozessordnung
347.998 Arbeitsgerichte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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