Arbeitsgerichtsprozess: Zurückweisung des Vorbringens des Beklagten bei Fristversäumnis : Bundesarbeitsgericht v. 19.6.1980

Das Arbeitsgericht darf Vorbringen des Beklagten, der eine ihm gesetzte Frist versäumt hat, nur dann zurückweisen, wenn es bei der Fristsetzung die klärungsbedürftigen Punkte genau bezeichnet hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980)
Ort / Verlag / Datum:05.12.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Zivilprozessordnung
347.998 Arbeitsgerichte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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