Konkurrenzklausel: Unterlassungsklage - Feststellungsklage : OHG vom 25.9.1979

Da im vorliegenden Fall eine Konventionalstrafe nicht vereinbart wurde, steht der klagenden Partei ein Unterlassungsanspruch an sich zu. Für den Zeitpunkt, für den der Unterlassungsanspruch noch aufrecht sein muss, um eine verurteilende Entscheidung zuzulassen, ist der Schluss der Verhandlung der Ta...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1980)
Ort / Verlag / Datum:05.12.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung
338.83 Wettbewerbsbeschränkung
Region:Österreich
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