Konkurrenzklausel: Unterlassungsklage - Feststellungsklage : OHG vom 25.9.1979
Da im vorliegenden Fall eine Konventionalstrafe nicht vereinbart wurde, steht der klagenden Partei ein Unterlassungsanspruch an sich zu. Für den Zeitpunkt, für den der Unterlassungsanspruch noch aufrecht sein muss, um eine verurteilende Entscheidung zuzulassen, ist der Schluss der Verhandlung der Ta...
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Veröffentlicht in: | Die Industrie (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.12.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung 338.83 Wettbewerbsbeschränkung |
Region: | Österreich
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Dokument Nr. A-062843 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |