Der Psychologe als Helfer des Richters

Der Psychologe beschäftigt sich mit den normalen Seelenzuständen und deren normalen Abweichungen in Form von Erziehungsschwierigkeiten und Verhaltensstörungen, soweit sie keine 'Krankheiten', sondern Entwicklungskrisen oder Milieuschädigungen sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt (1980; Nr 9/11)
VerfasserIn: Ell, Ernst
Ort / Verlag / Datum:09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:159.9 Psychologie
3-053.7 Jugendliche
347.962 Richter
343.121 Jugendstrafrecht
362.7/.8 Jugendfürsorge
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein