Der Psychologe als Helfer des Richters
Der Psychologe beschäftigt sich mit den normalen Seelenzuständen und deren normalen Abweichungen in Form von Erziehungsschwierigkeiten und Verhaltensstörungen, soweit sie keine 'Krankheiten', sondern Entwicklungskrisen oder Milieuschädigungen sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt (1980; Nr 9/11)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 159.9 Psychologie
3-053.7 Jugendliche 347.962 Richter 343.121 Jugendstrafrecht 362.7/.8 Jugendfürsorge |
Region: | BRD
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Dokument Nr. A-061403 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |