Der Psychologe als Helfer des Richters

Der Psychologe beschäftigt sich mit den normalen Seelenzuständen und deren normalen Abweichungen in Form von Erziehungsschwierigkeiten und Verhaltensstörungen, soweit sie keine 'Krankheiten', sondern Entwicklungskrisen oder Milieuschädigungen sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt (1980; Nr 9/11)
VerfasserIn: Ell, Ernst
Ort / Verlag / Datum:09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:159.9 Psychologie
3-053.7 Jugendliche
347.962 Richter
343.121 Jugendstrafrecht
362.7/.8 Jugendfürsorge
Region:BRD
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