Die gewandelte Bedeutung der Generalklauseln im materiellen Scheidungsfolgenrecht
Die 1564 ff. BGB geben auch demjenigen, der einseitig und grundlos seine Ehe gegen das ehetreue Verhalten des Partners zerstört, ein Recht auf Scheidung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 46)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.11.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.627 Ehescheidung
347.615 Unterhaltspflicht 347.62 Eherecht |
Region: | BRD
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