Die gewandelte Bedeutung der Generalklauseln im materiellen Scheidungsfolgenrecht

Die 1564 ff. BGB geben auch demjenigen, der einseitig und grundlos seine Ehe gegen das ehetreue Verhalten des Partners zerstört, ein Recht auf Scheidung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 46)
VerfasserIn: Roth-Stielow, Klaus
Ort / Verlag / Datum:12.11.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.627 Ehescheidung
347.615 Unterhaltspflicht
347.62 Eherecht
Region:BRD
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