Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit an Feiertagen, an denen im Betrieb zuschlagspflichtige Feiertagsarbeit geleistet wird : Bundesarbeitsgericht v.16.7.1980
Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeiter erhält für einen in die Zeit seiner Arbeitsunfähigkeit fallenden Feiertag Lohnfortzahlung. Ob der erkrankte Arbeiter Feiertagszuschläge erhält, wenn er ohne die Krankheit Feiertagsarbeit geleistet hätte, richtet sich nach dem Lohnfortzahlungsgesetz und Tarifver...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 21.11.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung 331.813 Sonn-und Feiertagsarbeit |
Region: | BRD
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