Einstweiliger Rechtsschutz des Betriebsrates bei Missachtung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte nach 99 BetrVG?

Den Interessen des Arbeitgebers ist mit den in 99 Abs.4.100 BetrVG eröffneten Möglichkeiten zur Vornahme vorläufiger Massnahmen umfassend gedient. Der dagegen in 101 BetrVG gewährte Rechtsschutz bietet dem Betriebsrat einen zwar zeitaufwendigen, im Ergebnis aber ausreichenden Rechtsschutz.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980)
VerfasserIn: Lipke, Gert-Albert
Ort / Verlag / Datum:14.11.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsräte
331.15 Mitbestimmung
347.998 Arbeitsgerichte
347.9 Zivilprozessordnung
347.9 Prozessverfahren
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Dokument Nr. A-060762 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage