Die Wiedergutmachung des Schadens als Strafaufhebungsgrund im deutschen und österreichischen Strafrecht
Empfehlung der Kommission zur Bekämfung der Wirtschaftskriminalität dem Täter Straffreiheit zukommen zu lassen, der den angerichteten Vermögensschaden wiedergutgemacht hat. In Österreich gibt es seit längerer Zeit eine solche Regelung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtspolitik (1980; Nr 11)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.2/.7 Strafrecht
343.53 Wirtschaftskriminalität 347.513 Schadenersatz 343.24/.29 Strafen |
Region: | BRD
Österreich |
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