Das Dilemma der Regelung eines Einzelfalles nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz

Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Regelung eines Einzelfalles im Sinne des 35 S.1 VwVfG nur eine Regelung sein kann, die an einzelne, individuell bestimmte Personen gerichtet ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 44)
VerfasserIn: Obermayer, Klaus
Ort / Verlag / Datum:29.10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.9 Verwaltungsrecht
35.07 Verwaltung, öffentliche
351.95 Verwaltungsverfahren
Region:BRD
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