Rechtliche Aspekte zur Schweigepflicht der Betriebsärzte und des betriebsärztlichen Personals

Die allgemeine ärztliche Schweigepflicht ist durch das Arbeitssicherheitsgesetz für Betriebsärzte nur insoweit gelockert, als sie im Rahmen ihrer Aufgabenstellung auch ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen berechtigt sind, gegenüber Arbeitgeber, Betriebsrat und Berufsgenossenschaft Aussagen über...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980)
VerfasserIn: Hinrichs, Werner
Ort / Verlag / Datum:21.11.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.452 Geheimhaltungspflicht, berufliche
331.823 Arbeitsschutz
331.82 Arbeitsmedizin
614.23 Ärzte
Region:BRD
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