Rechtliche Aspekte zur Schweigepflicht der Betriebsärzte und des betriebsärztlichen Personals
Die allgemeine ärztliche Schweigepflicht ist durch das Arbeitssicherheitsgesetz für Betriebsärzte nur insoweit gelockert, als sie im Rahmen ihrer Aufgabenstellung auch ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen berechtigt sind, gegenüber Arbeitgeber, Betriebsrat und Berufsgenossenschaft Aussagen über...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 21.11.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.452 Geheimhaltungspflicht, berufliche
331.823 Arbeitsschutz 331.82 Arbeitsmedizin 614.23 Ärzte |
Region: | BRD
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Dokument Nr. A-059773 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |