Haftung für den Zugang zum Kundenparkplatz

In seiner Begründung führte der OGH aus, dass der Hotelier neben den Zufahrtswegen auch die Zugangswege zu dem Parkplatz so abzusichern habe, dass eine gefahrlose Benützung auch während der Dunkelheit gewährleistet ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1980)
VerfasserIn: Freisleben, Rüdiger
Ort / Verlag / Datum:28.11.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
351.81 Verkehrssicherheit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:In seiner Begründung führte der OGH aus, dass der Hotelier neben den Zufahrtswegen auch die Zugangswege zu dem Parkplatz so abzusichern habe, dass eine gefahrlose Benützung auch während der Dunkelheit gewährleistet ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog