Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied wegen Betriebsstillegung : BAG v. 23.4.1980
Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitgliedes zum voraussichtlichen Termin der Betriebsstillegung, so endet das Arbeitsverhältnis - falls sich die Betriebsstillegung verzögert - mit dem nächstzulässigen Termin nach der Betriebsstillegung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 12)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.11.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung
331.152 Betriebsräte 331.135 Kündigungsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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