Haftung des Reiseveranstalters für Nichterfüllung des Reiseprogramms : Bundesgerichtshof v.26.6.1980
Wird eine nach dem Reisevertrag geschuldete Kreuzfahrt teilweise unmöglich, weil ein bestimmter Hafen wegen schlechten Wetters nicht angelaufen werden kann, so trägt insoweit der Reiseveranstalter die Vergütungsgefahr.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.11.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 380.833 Reisebüros
34.038 Rechtsprechung 347.513 Schadenersatz 347.45 Konsumentenschutz |
Region: | BRD
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Dokument Nr. A-057000 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |