Haftung des Reiseveranstalters für Nichterfüllung des Reiseprogramms : Bundesgerichtshof v.26.6.1980

Wird eine nach dem Reisevertrag geschuldete Kreuzfahrt teilweise unmöglich, weil ein bestimmter Hafen wegen schlechten Wetters nicht angelaufen werden kann, so trägt insoweit der Reiseveranstalter die Vergütungsgefahr.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980)
Ort / Verlag / Datum:07.11.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:380.833 Reisebüros
34.038 Rechtsprechung
347.513 Schadenersatz
347.45 Konsumentenschutz
Region:BRD
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