Lohnzuschläge für hypothetische Arbeit des freigestellten Betriebsratsmitglieds

Dem nicht befreiten Betriebsratsmitglied ist die hypothetische versäumte Arbeit zu vergüten. Das freigestellte Betriebsratsmitglied übt sein Amt als Beruf aus. Das Betriebsratsgehalt bemisst sich nach seinem vertraglichen Lohnanspruch.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit (1980; Nr 5)
VerfasserIn: Aden, Menno
Ort / Verlag / Datum:09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsräte
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
331.15 Mitbestimmung
Region:BRD
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