Lohnzuschläge für hypothetische Arbeit des freigestellten Betriebsratsmitglieds
Dem nicht befreiten Betriebsratsmitglied ist die hypothetische versäumte Arbeit zu vergüten. Das freigestellte Betriebsratsmitglied übt sein Amt als Beruf aus. Das Betriebsratsgehalt bemisst sich nach seinem vertraglichen Lohnanspruch.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der Arbeit (1980; Nr 5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsräte
331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung 331.15 Mitbestimmung |
Region: | BRD
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