Keine unterschiedliche Weihnachtsgratifikation für Angestellte und Arbeiter

Wenn der Grund einer Ungleichbehandlung nicht ohne weiteres erkennbar ist, muss der Arbeitgeber ihn spätestens dann offenlegen, wenn ein von der Vergünstigung ausgeschlossener Arbeitnehmer Gleichbehandlung verlangt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 43)
Ort / Verlag / Datum:22.10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.722 Gleichheit: Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
331.2 Löhne
331.2 Gehälter
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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