Keine unterschiedliche Weihnachtsgratifikation für Angestellte und Arbeiter
Wenn der Grund einer Ungleichbehandlung nicht ohne weiteres erkennbar ist, muss der Arbeitgeber ihn spätestens dann offenlegen, wenn ein von der Vergünstigung ausgeschlossener Arbeitnehmer Gleichbehandlung verlangt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 43)
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Ort / Verlag / Datum: | 22.10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.722 Gleichheit: Grundrechte
34.038 Rechtsprechung 331.2 Löhne 331.2 Gehälter |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-056280 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |