Keine unterschiedliche Weihnachtsgratifikation für Angestellte und Arbeiter

Wenn der Grund einer Ungleichbehandlung nicht ohne weiteres erkennbar ist, muss der Arbeitgeber ihn spätestens dann offenlegen, wenn ein von der Vergünstigung ausgeschlossener Arbeitnehmer Gleichbehandlung verlangt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 43)
Ort / Verlag / Datum:22.10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.722 Gleichheit: Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
331.2 Löhne
331.2 Gehälter
Region:BRD
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