Der Dritte Weg der Kirchen : Beschlüsse paritätisch besetzter Kommissionen mit verbindlicher Schlichtung statt Tarifverträge mit Arbeitskampf
Der Gesetzgeber sollte klarstellen, dass diese im Rahmen des Art.9 Abs.3 GG liegenden kirchlichen Regelungen wie Tarifverträge die Möglichkeit schaffen, von tarifdispositivem Recht abzuweichen.
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Tarifverträge
342.728 Koalitionsrecht 28 Kirchen, christliche |
Region: | BRD
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