Einwilligung und Verfügungsbefugnis bei staatlichen Beeinträchtigungen des Fernmeldegeheimnisses i. S. d. Art.10 GG
Die Anbringung von Fangschaltungen und Zählervergleichseinrichtungen kann also durch die Einwilligung eines Anschlussinhabers oder -benutzers allein nicht gerechtfertigt werden. Die Post braucht vielmehr eine gesetzliche Eingriffsgrundlage.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Monatsschrift für Deutsches Recht (1980; Nr 10)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Persönlichkeitsrecht
351.816 Postrecht 342.738 Postgeheimnis 342.7 Grundgesetz, Bonner |
Region: | Österreich
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Dokument Nr. A-053004 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |