Einwilligung und Verfügungsbefugnis bei staatlichen Beeinträchtigungen des Fernmeldegeheimnisses i. S. d. Art.10 GG

Die Anbringung von Fangschaltungen und Zählervergleichseinrichtungen kann also durch die Einwilligung eines Anschlussinhabers oder -benutzers allein nicht gerechtfertigt werden. Die Post braucht vielmehr eine gesetzliche Eingriffsgrundlage.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Monatsschrift für Deutsches Recht (1980; Nr 10)
VerfasserIn: Amelung, Knut
Ort / Verlag / Datum:10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Persönlichkeitsrecht
351.816 Postrecht
342.738 Postgeheimnis
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:Österreich
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