Zur Zulässigkeit wertender Äusserungen im öffentlichen Meinungskampf : BVerfG v.13.5.1980

Gegen das Unterschieben nicht getaner Äusserungen kann indessen das durch Art.2 Abs.1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schützen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1980; Nr 20)
Ort / Verlag / Datum:10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Persönlichkeitsrecht
342.727 Meinungsfreiheit
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
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