Mündliche Erörterung des schriftlichen Gutachtens im Arbeitsgerichtsprozess zwingend vorgeschrieben : LG Wien v.1.10.1979
Die Erörterung eines Gutachtens im Sinne des 357 ZPO ohne Beiziehung des Sachverständigen ist nicht möglich.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1980; Nr 3259)
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Ort / Verlag / Datum: | 21.10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung 340.69 Sachverständige, gerichtliche 347.9 Prozessverfahren |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Erörterung eines Gutachtens im Sinne des 357 ZPO ohne Beiziehung des Sachverständigen ist nicht möglich. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |