Mündliche Erörterung des schriftlichen Gutachtens im Arbeitsgerichtsprozess zwingend vorgeschrieben : LG Wien v.1.10.1979

Die Erörterung eines Gutachtens im Sinne des 357 ZPO ohne Beiziehung des Sachverständigen ist nicht möglich.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1980; Nr 3259)
Ort / Verlag / Datum:21.10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung
340.69 Sachverständige, gerichtliche
347.9 Prozessverfahren
Region:Österreich
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