Organisation des Notdienstes für den Streikfall : Erfordernis des Zusammenwirkens von Arbeitgeber und Gewerkschaft - Kein einseitiges Anordnungsrecht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber darf den Notdienst nicht allein regeln, weil er nicht in das Streikrecht der Arbeitnehmer eingreifen kann. Folgerichtig müssen die bei der Festlegung von Art und Umfang der Erhaltungsarbeiten ebenfalls gegenläufigen Interessen grundsätzlich durch eine Einigung der Verbände, bzw. der...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Streikrecht
34.038 Rechtsprechung 331.15 Mitbestimmung 331.152 Betriebsräte 331.881 Gewerkschaften |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Arbeitgeber darf den Notdienst nicht allein regeln, weil er nicht in das Streikrecht der Arbeitnehmer eingreifen kann. Folgerichtig müssen die bei der Festlegung von Art und Umfang der Erhaltungsarbeiten ebenfalls gegenläufigen Interessen grundsätzlich durch eine Einigung der Verbände, bzw. der Gewerkschaft und der einzelnen Arbeitgeber geregelt werden. Der Betriebsrat kann hier eigenständig mitwirken, weil er gemäss 74 Abs.2 BetrVG als Organ am Arbeitskampf nicht teilnehmen darf. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |