Organisation des Notdienstes für den Streikfall : Erfordernis des Zusammenwirkens von Arbeitgeber und Gewerkschaft - Kein einseitiges Anordnungsrecht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber darf den Notdienst nicht allein regeln, weil er nicht in das Streikrecht der Arbeitnehmer eingreifen kann. Folgerichtig müssen die bei der Festlegung von Art und Umfang der Erhaltungsarbeiten ebenfalls gegenläufigen Interessen grundsätzlich durch eine Einigung der Verbände, bzw. der...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Streikrecht
34.038 Rechtsprechung 331.15 Mitbestimmung 331.152 Betriebsräte 331.881 Gewerkschaften |
Region: | BRD
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Dokument Nr. A-049531 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |