'Briefkastenfirmen' werden es künftig schwerer haben : Liechtenstein

Juristische Personen und Treuhandunternehmen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, sind verpflichtet, eine Kontrollstelle zu bestellen. Unternehmen, die kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, unterliegen einer Deklarationspflicht.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Welt (1980)
Ort / Verlag / Datum:04.10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72 Gesellschaftsrecht
343.359 Steuerhinterziehung
Region:Liechtenstein
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