Versicherungsrechtliche Beurteilung kurzfristiger Beschäftigungen zwischen Abitur und Studium oder Grundwehrdienst

Dann nicht geringfügig, wenn die Beschäftigung berufsmässig ausgeübt wird. Berufsmässigkeit liegt vor, wenn die Beschäftigung für die in Betracht kommende Person nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980)
Ort / Verlag / Datum:30.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
Region:BRD
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