Versicherungsrechtliche Beurteilung kurzfristiger Beschäftigungen zwischen Abitur und Studium oder Grundwehrdienst
Dann nicht geringfügig, wenn die Beschäftigung berufsmässig ausgeübt wird. Berufsmässigkeit liegt vor, wenn die Beschäftigung für die in Betracht kommende Person nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
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Region: | BRD
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