Das gesetzliche Bezugsrecht bei der GmbH

Nach allgemeiner Ansicht gibt es bei der GmbH kein gesetzliches Bezugsrecht. Im Aktienrecht ist das gesetzliche Bezugsrecht zu einem nur von überwiegenden Belangen der Gesellschaft begrenzten Recht auf Beibehaltung der Beteiligungsquote ausgebaut worden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980; Nr 40)
VerfasserIn: Priester, Hans-Joachim
Ort / Verlag / Datum:03.10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.114.4 GesmbH
347.725 Aktienrecht
Region:BRD
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