Das gesetzliche Bezugsrecht bei der GmbH
Nach allgemeiner Ansicht gibt es bei der GmbH kein gesetzliches Bezugsrecht. Im Aktienrecht ist das gesetzliche Bezugsrecht zu einem nur von überwiegenden Belangen der Gesellschaft begrenzten Recht auf Beibehaltung der Beteiligungsquote ausgebaut worden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980; Nr 40)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.114.4 GesmbH
347.725 Aktienrecht |
Region: | BRD
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Dokument Nr. A-049103 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |