Vertragsbedienstetengesetz, Einstufung

Für die Einstufung eines VB kommt es zunächst darauf an, für welche Beschäftigungsart der VB aufgenommen wurde. Wird hingegen der VB zu einer höherwertigen Tätigkeit als der ursprünglich vereinbarten herangezogen, so kommt es für die Einstufung auf die tatsächlich geleisteten Dienst an.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1980; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.084 Angestellte, öffentliche
34.038 Rechtsprechung
331.2 Gehälter
Region:Österreich
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