Urlaubsentgelt, Überstundenentlohnung
Ein vereinbartes Überstundenpauschale gebührt ohne Bedachtnahme auf den faktischen Arbeitsablauf während des Urlaubs jedenfalls nach 6 Abs.2 UrlG, nicht aber eine sonstige Überstundenentlohnung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1980; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.817(094.5) Urlaubsgesetzgebung 331.2 Gehälter |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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